Dienstag, 16. August 2011

Bedarfsgewerbeverordnung in Hessen

Muss das denn sein? Bedarfsgewerbeverordnung?
Arbeiten, die nicht an Werktagen ausgeführt werden können, in Videotheken? (Gibt es da Sonntagsszenen in den Filmen, die Werktags nicht zu sehen sind?), Bibliotheken? (Stadtbücherei: nein, Uni: ja), Garagen, Parkhäuser (O.K.), Brauereien? (Weil der das Quellwasser nur am Sonntag fließt?), Immobiliengewerbe? (Nur wer im Eigenheim wohnt kann am Gedanken sonntags vom Makler gestört zu werden, weil die Nachmieter sich die Wohnung anschauen wollen, nichts Schlimmes finden!), Eisherstellung? (Weil wir ja immer noch mit Eisblöcken kühlen müssen und sich das Zeug nicht lange lagern lässt?), Versandhandel? (Brauch kein Mensch, am Sonntag!) und der Brüller zum Schluss: Lotto- und Totogesellschaften, weil die Kugeln am Sonntag anders Fallen als unter der Woche!