Dienstag, 16. August 2011

Bedarfsgewerbeverordnung in Hessen

Muss das denn sein? Bedarfsgewerbeverordnung?
Arbeiten, die nicht an Werktagen ausgeführt werden können, in Videotheken? (Gibt es da Sonntagsszenen in den Filmen, die Werktags nicht zu sehen sind?), Bibliotheken? (Stadtbücherei: nein, Uni: ja), Garagen, Parkhäuser (O.K.), Brauereien? (Weil der das Quellwasser nur am Sonntag fließt?), Immobiliengewerbe? (Nur wer im Eigenheim wohnt kann am Gedanken sonntags vom Makler gestört zu werden, weil die Nachmieter sich die Wohnung anschauen wollen, nichts Schlimmes finden!), Eisherstellung? (Weil wir ja immer noch mit Eisblöcken kühlen müssen und sich das Zeug nicht lange lagern lässt?), Versandhandel? (Brauch kein Mensch, am Sonntag!) und der Brüller zum Schluss: Lotto- und Totogesellschaften, weil die Kugeln am Sonntag anders Fallen als unter der Woche!

Also ich verstehe es nicht warum einige dieser Branchen mit Sondergenehmigung überhaupt am Sonntag arbeiten dürfen, geschweige denn, dass dies auch noch geändert werden muss. Dass ein Bestatter auch am Sonntag raus muss steht außer Frage, aber das muss nicht zum Anlass genommen werden einen säkularen Anschlag auf den Sonntag vorzunehmen.
Entweder die CDU Führung hat Spaß daran gefunden sich bei der Wirtschaft anzubiedern oder sie hat einfach keinen Bock mehr auf konservativ-christliches Klientel!?

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